Mitglied im Bürgerschützenverein kann jede natürliche Person werden, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Jedes Mitglied erkennt die Vereinssatzung des Bürgerschützenvereins an.
Die Satzung kann hier eingesehen und heruntergeladen werden: Satzung
Ein Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand des Bürgerschützenvereins zu stellen.
Über die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand.
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden: Beitrittserklaerung
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in einer separaten Beitragsordnung geregelt.
Die aktuell gültige Beitragsordnung kann hier eingesehen und heruntergeladen werden: Beitragsordnung